Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
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Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Die farbliche Gestaltung unserer Website folgt den Vorgaben unserer Corporate
Identity (CI). Dabei kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Kontraste nicht vollständig den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.2 AA entsprechen.
Eine Anpassung dieser Farben ist derzeit nicht vorgesehen, da sie ein wesentliches Element unseres Markenauftritts darstellen. Wir sind jedoch bemüht, alternative Zugänglichkeiten zu schaffen und
entwickeln unser Angebot kontinuierlich weiter.
Unser integriertes Online-Tool zur Serviceterminbuchung, das von einem Drittanbieter bereitgestellt wird, entspricht derzeit noch nicht vollständig den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit
gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Uns ist bekannt, dass spezifische Elemente innerhalb dieses Tools noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind. Wir stehen im engen Austausch
mit dem Drittanbieter, um die identifizierten Barrieren schnellstmöglich zu beheben und eine vollständige Konformität sicherzustellen.
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies
für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Einige Inhalte auf dieser Website sind aktuell nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft insbesondere tabellarische Darstellungen, die manuell erstellt und formatiert werden. Aufgrund der
Vielzahl individueller Tabellen und des manuellen Erstellungsprozesses können diese Tabellen derzeit nicht durchgängig in einer für alle assistiven Technologien optimal lesbaren und semantisch
korrekten Form dargestellt werden.
Begründung der Unverhältnismäßigkeit
Die vollständige Überarbeitung aller manuell gepflegten Tabellen würde einen erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand erfordern, der im Verhältnis zum Nutzen eine unverhältnismäßige Belastung
im Sinne von § 4 BITV 2.0 darstellt. Wir sind bestrebt, die Barrierefreiheit der Website schrittweise zu verbessern und die manuelle Erstellung künftig barrierefreundlicher zu gestalten.
Selbsteinschätzung durch Dritte
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25.06.2025 überprüft.